Private Krankenversicherung – sinnvoll bei Beamten?

Beamte oder auch Beamtenanwärter gehören neben Selbständigen und Angestellten mit einem Jahreseinkommen von über 57.600 Euro zu jenen Berufsgruppen, die sich wahlweise gesetzlich oder auch privat krankenversichern können. Um in eine private Krankenversicherung einzutreten, müssen sie – anders als Arbeitnehmer nicht über ein Mindesteinkommen verfügen. Doch lohnt sich die private Krankenversicherung für Beamte tatsächlich?

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Wie funktioniert die private Krankenversicherung für Beamte?

Für Beamte gilt, dass sie vom jeweiligen Dienstherrn eine Beihilfe erhalten, durch welche die Behandlungskosten zu 50 bis 80 Prozent abdecken. Wie hoch die Beihilfe im Einzelfall ausfällt, hängt von der familiären Situation ab. Für einen Alleinstehenden liegt die Beihilfe bei 50 Prozent, hat er zwei oder mehr Kinder, kann sich die Beihilfe auf bis zu 80 Prozent belaufen. Um die restlichen Kosten abzudecken, müssen sich Beamte entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine private Versicherung abschließen. Der große Vorteil bei letzterer Variante besteht darin, dass private Versicherungen für Beamte besonders günstige Tarife und weitreichende Leistungen anbieten.

Darum entscheiden sich die meisten Beamten für die private Krankenversicherung

Beamte entscheiden sich größtenteils für eine private Krankenversicherung, weil sie hier – anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung – äußerst günstige Beamtentarife bekommen. Die gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich hingegen nur in einigen Spezialfällen, etwa bei großen Familien mit mehreren Kindern. Viele Beamtentarife enthalten zudem besondere Serviceleistungen wie etwa die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Derartige Leistungen müssen von gesetzlich Versicherten selbst gezahlt werden.

Diese Besonderheiten gelten für Beamtenanwärter

Die Beamten behalten aber nicht automatisch eine Beihilfe. Jedoch übernimmt der Dienstherr in einigen Bereichen sogar die vollen Behandlungskosten. Das gilt beispielsweise für Justizbeamte oder Vollzugsbeamte der Bundespolizei, welche die sogenannte Heilfürsorge in Anspruch nehmen können. Welche Beamtengruppen unter diese Regelung fallen, ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Heilfürsorge gilt nicht für Angehörige, allerdings sind diese beihilfeberechtigt, falls sie nicht selbst einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

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